Musikgarten 1 • Spatzen


Kursblock April-Juli 2025 • Folgekurs

 


KURSDAUER / TERMINE


Der Kursblock umfasst 11 Kursstunden und findet an folgenden Terminen, jeweils mittwochs von 17.15 bis 18.00 Uhr statt:


30. April 2025

07./14./21./28. Mai 2025

04./11./18./25. Juni 2025

02./09. Juli 2025


Die Kursplätze sind begrenzt und werden in der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben.



GEBÜHREN


Die Kursgebühr beträgt 143,00 €. Sie wird in vier Raten zu 35,75 € aufgeteilt und in den Monaten Mai bis August 2025, jeweils zur Monatsmitte, per SEPA-Lastschrift eingezogen.


DAS KLEINGEDRUCKTE - bitte sorgfältig lesen!


Die Teilnehmer*innen besuchen das Angebot im Musikgarten Oberberg auf eigene Verantwortung. Für Sach- und Personenschäden wird seitens des Musikgarten Oberberg keine Haftung übernommen.


Versäumte Stunden der Teilnehmer*innen, auch aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen, können nicht beitragsmindernd berücksichtigt werden.


Die Kursleitung behält sich vor, einen Kurstermin eines Kursblocks aus Krankheitsgründen absagen zu können, ohne in eine Rückzahlungspflicht anteiliger Kursbeiträge gegenüber den Teilnehmer*innen zu kommen oder den Termin nachholen zu müssen.


Im Falle von Zeiten höherer Gewalt, auch bei Erliegen des öffentlichen Lebens, ist die Kursleitung zu einer Rückzahlung der Kursgebühren NICHT verpflichtet.


Wichtig: sollte innerhalb des Kursblockes der Präsenzunterricht temporär NICHT stattfinden dürfen, stellt die Kursleitung ein online Angebot zur Verfügung. Dies gilt als gleichwertiger Ersatz.




Unerheblich, aus welchen Gründen die Teilnahme unterbleibt, gelten folgende Rücktrittsbedingungen:


• bis 4 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei stornierbar

• bis 2 Wochen vor Kursbeginn 50 % der Kursgebühr

• weniger als 2 Wochen vor dem Kurs 100 % der Kursgebühr


Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.


Das Widerrufsrecht besteht bei bestimmten Dienstleistungen nach § 312g Abs. 2 BGB nicht, z. B. bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. 



Bei neuer Bankverbindung bitte unten stehendes SEPA-Mandat ausfüllen!


ERTEILUNG EINES SEPA-LASTSCHRIFTMANDATS


Die Entrichtung der fälligen Unterrichtsgebühren erfolgt durch Bankeinzug zur Mitte eines Monats (Gläubigeridentifikationsnummer DE60ZZZ00001178312).


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