Musikgarten 1 • Spatzen


Kursblock Oktober-Dezember 2024 • Erstmalige Anmeldung

 


KURSDAUER / TERMINE


Der Kursblock umfasst 10 Kursstunden und findet an folgenden Terminen, jeweils dienstags von 10.45 bis 11.30 Uhr  statt:


01./08./29. Oktober 2024

05./12./19./26. November 2024

03./10./17. Dezember 2024


GEBÜHREN


Die Kursgebühr beträgt 128,00 €. Sie ist in vier Raten wie folgt zu entrichten:


1. Rate: 32,00 € vor Kursbeginn

    innerhalb drei Tagen nach Anmeldung per Echtzeit-Banküberweisung oder PayPal "Freunde"


• 2. Rate: 32,00 €

   Einzug per SEPA-Lastschrift am 15.10.2024


• 3. Rate: 32,00 €

   Einzug per SEPA-Lastschrift am 15.11.2024


• 4. Rate: 32,00 €

   Einzug per SEPA-Lastschrift am 15.12.2024


DAS KLEINGEDRUCKTE - bitte sorgfältig lesen!


Die Teilnehmer*innen besuchen das Angebot im Musikgarten Oberberg auf eigene Verantwortung. Für Sach- und Personenschäden wird seitens des Musikgarten Oberberg keine Haftung übernommen.


Versäumte Stunden der Teilnehmer*innen, auch aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen, können nicht beitragsmindernd berücksichtigt werden.


Die Kursleitung behält sich vor, einen Kurstermin eines Kursblocks aus Krankheitsgründen absagen zu können, ohne in eine Rückzahlungspflicht anteiliger Kursbeiträge gegenüber den Teilnehmer*innen zu kommen oder den Termin nachholen zu müssen.


Im Falle von Zeiten höherer Gewalt, auch bei Erliegen des öffentlichen Lebens, ist die Kursleitung zu einer Rückzahlung der Kursgebühren NICHT verpflichtet.


Wichtig: sollte innerhalb des Kursblockes der Präsenzunterricht temporär NICHT stattfinden dürfen, stellt die Kursleitung ein online Angebot zur Verfügung. Dies gilt als gleichwertiger Ersatz.




Unerheblich, aus welchen Gründen die Teilnahme unterbleibt, gelten folgende Rücktrittsbedingungen:


• bis 4 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei stornierbar

• bis 2 Wochen vor Kursbeginn 50 % der Kursgebühr

• weniger als 2 Wochen vor dem Kurs 100 % der Kursgebühr


Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.


Das Widerrufsrecht besteht bei bestimmten Dienstleistungen nach § 312g Abs. 2 BGB nicht, z. B. bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht. 




ERTEILUNG EINES SEPA-LASTSCHRIFTMANDATS


Die Entrichtung der fälligen Unterrichtsgebühren erfolgt durch Bankeinzug zur Mitte eines Monats (Gläubigeridentifikationsnummer DE60ZZZ00001178312).


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