1. ALLGEMEINES
Für den Unterricht gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen. Mündliche Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Unterrichtsvertrages bedürfen der Schriftform. Diese Schriftformklausel kann ebenfalls nur schriftlich geändert oder aufgehoben werden.
Rechtliche Unwirksamkeit einzelner Vertragsteile berührt die Gültigkeit der übrigen Vertragsteile nicht.
2. BEGINN / DAUER
Der Unterrichtsvertrag wird für eine Dauer von max. zwei Jahren geschlossen. Beginn und Ablaufdatum werden auf dem Vertragsformular vermerkt. Wird nicht spätestens sechs Wochen vor Ablauf eine Folgevereinbarung getroffen, kann der Kursplatz seitens der Lehrkraft anderweitig vergeben werden.
Der Unterricht findet in der Regel einmal wöchentlich in den Räumlichkeiten des Musikgarten Oberberg, Rauthstr. 2, 51588 Nümbrecht statt.
Eine Kursstunde dauert im Musikgarten 1 ("Spatzen") ca. 35-45 Minuten und im Musikgarten 2 ("Nachtigallen") ca. 45 Minuten.
3. FERIEN / FEIERTAGE
In den Schulferien (auch an den örtlichen beweglichen Ferientagen/Brückentagen), an Feiertagen sowie am Rosenmontag wird kein Unterricht erteilt.
4. UNTERRICHTSAUSFALL / KRANKHEIT
Absprachen sind grundsätzlich mit der Lehrkraft persönlich zu regeln. Versäumte Stunden der Teilnehmer/innen, auch aus Urlaubs- oder Krankheitsgründen, können nicht beitragsmindernd berücksichtigt werden.. Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, mit ihrem/seinem Kind den Unterricht nicht zu besuchen, wenn sie/er oder das Kind so krank ist, dass für die Lehrkraft und andere Teilnehmer/innen eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht. Die Unterrichtsgebühr bleibt hiervon unberührt.
Soweit die Lehrkraft verhindert ist (z B. durch berufliche Weiterbildung oder künstlerische Aktivitäten), kann sie den Unterricht in Absprache mit den Eltern der Schüler/innen zu einem anderen Zeitpunkt erteilen. In der Regel werden Nachholstunden in den Ferien am gewohnten Kurstag und zur gewohnten Kurszeit erteilt.
Ausgenommen ist eine Dienstunfähigkeit wegen Krankheit (für eine Unterrichtsstunde pro 4-Monats-Zeitraum) sowie Fälle von höherer Gewalt (z. B. wetterbedingter Unterrichtsausfall).
5. ALTERNATIVE UNTERRICHTSFORMEN
Ist der Präsenzunterricht im Falle einer Pandemie nicht möglich, kann der Unterricht seitens der Lehrkraft durch ein entsprechendes Online-Angebot (z. B. Video, Zoom o. ä.) erteilt werden. Dies gilt als gleichwertiger Ersatz.
6. UNTERRICHTSGEBÜHR / FÄLLIGKEIT / VERZUG
Die Kursgebühr beträgt monatlich 33,00 €. Für Geschwisterkinder, die ebenfalls einen Musikgartenkurs in Gaderoth besuchen, gewähre ich 20 % Rabatt (der Kurs des ältesten Kindes wird voll berechnet). Besucht ein Kind/Geschwisterkind einer Kursfamilie einen Kurs einer meiner Kooperationspartnerinnen (Katrin Sander - Musik-Fantasie / Steffi Berg - nappydancers, Kreativer KinderTanz) in Gaderoth, gewähre ich 10 % Rabatt.
Die Zahlung für den laufenden Monat erfolgt per SEPA-Lastschrift zur Monatsmitte.
Sollte die Lastschrift nicht eingelöst werden, werden die durch die Bank erhobenen Gebühren an die Zahlungspflichtige/den Zahlungspflichtigen weiterbelastet. Bei Nichtzahlung kann die Schülerin/der Schüler vom Unterricht ausgeschlossen werden.
7. BEITRAGSANHEBUNG
Eine Erhöhung der Unterrichtsgebühr durch den Musikgarten Oberberg ist zulässig; jedoch hat sie nach billigem Ermessen zu erfolgen und muss mindestens sechs Wochen vorher schriftlich (z. B. Messenger/Mail) angekündigt werden.
8. KÜNDIGUNG
Die Abmeldung vom Unterricht (Kündigung) ist unter Einhaltung einer Frist von sechs Wochen jeweils zum Ende eines 4-Monats-Zeitraums (30.04./31.08./31.12.) möglich. In jedem Fall ist die Schriftform notwendig. Hierbei genügt eine entsprechende Mail an
musikgarten-oberberg@online.de.
9. GRUPPENGRÖSSE
Die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs beträgt acht, die maximale Teilnehmerzahl fünfzehn Eltern-Kind-Paare. Ausnahmen liegen im Ermessen der Lehrkraft.
10. RÜCKTRITT / STORNIERUNG
Unerheblich, aus welchen Gründen die Teilnahme unterbleibt, gelten folgende Rücktrittsbedingungen:
• bis 4 Wochen vor Kursbeginn kostenfrei stornierbar.
• bis 2 Wochen vor Kursbeginn 50 % der Kursgebühr eines Viermonatszeitraums (Januar-April / Mai-August / September-Dezember) = 66,00 € (ggf. abzüglich Rabatt → siehe 6. Unterrichtsgebühr)
• weniger als 2 Wochen vor Kursbeginn 100 % der Kursgebühr eines Viermonatszeitraums (September-
Dezember / Januar-April / Mai-August) = 132,00 € (ggf. abzüglich Rabatt → siehe 6. Unterrichtsgebühr)
Es besteht kein Anspruch auf Erstattung.
Das Widerrufsrecht besteht bei bestimmten Dienstleistungen nach § 312g Abs. 2 BGB nicht, z. B. Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.
11. BESONDERE VEREINBARUNGEN / HAFTUNG
Die Teilnehmer/innen (Eltern-Kind-Gruppen) besuchen das Angebot im Musikgarten Oberberg auf eigene Verantwortung. Für Sach- und Personenschäden wird seitens des Musikgarten Oberberg keine Haftung übernommen.
12. DATENSCHUTZ:
Die im Vertrag angegebenen personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer und Bankdaten, die allein zum Zwecke der Durchführung des entstehenden Vertragsverhältnisses notwendig und erforderlich sind, werden auf Grundlage gesetzlicher Berechtigungen erhoben.
Im Zusammenhang mit der elektronischen Datenverarbeitung werden die Daten gespeichert und gesetzmäßig 10 Jahre aufbewahrt, jedoch nicht an Dritte weitergegeben.